Tisch Hoch-Tief
Kirschbaum in „Urform“. Die Konturen dem natürlichen Maserungsverlauf folgend, feingeschliffen und geölt. Gestell und Fußteile aus massivem Stahl. Die Oberfläche im typischen „stahlgrau“, pulverbeschichtet (mit Eisenglimmer).
Gerade durch die Kombination der beiden grundverschiedenen Werkstoffe: Kirschbaum mit „warmen“ Farbtönen und weichen Konturen im Kontrast zum „kalten“ und harten Stahl entsteht die einzigartige Spannung.
Die Kreation Darius hebt sich ab von all den „normalen“ Möbel - und Einrichtungsentwürfen.
Angaben gemäß § 5 TMG
Studio Schneider
Bronnmattstraße 9
77876 Kappelrodeck
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Thomas Schneider
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gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
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Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
1. Allgemeines und Vertragsabschluß
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten in erster Linie unsere nachstehenden Bedingungen, ergänzend die VOB DIN 1961 Teil B und C der jeweils neuesten Fassung, sowie unsere schriftliche Auftragsbestätigung. AGB des Bestellers sind auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits unverbindlich. Unsere Angebote gelten ab Ausstellungsdatum 2 Monate. Der erteilte Auftrag wird durch Auftragsbestätigung hinsichtlich technischer Ausgestaltung, Maße und Massen bestätigt. Diese sind für den Vertragsumfang allein maßgeblich. Widersprechende Abreden, auch solche mit unseren Repräsentanten, sind ohne schriftliche Bestätigung unsererseits unwirksam.
2. Preise
An unsere schriftlich bestätigten Preise halten wir uns für 4 Monate nach Absendung der Auftragsbestätigung gebunden. Falls Herstellung, Lieferung oder Montage nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgen, sind wir berechtigt, Preisberichtigungen infolge etwaiger Lohn- oder Materialpreiserhöhungen vorzunehmen oder nach unserer dann gültigen Preisliste abzurechnen, sofern keine anderweitigen Sondervereinbarungen getroffen wurden. Die Preise gelten ab Kappelrodeck zuzüglich evtl. Kosten für Transport, Montage, Zubehör, der dann gültigen Mehrwertsteuer und einer evtl. Versicherungsprämie.
3. Lieferfristen
Unvorhergesehene oder von uns unverschuldete Hindernisse oder Verzögerungen bei uns oder bei Vorlieferanten wie Fälle höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel, Feuer- und Wasserschäden usw. verschieben Lieferfristen und Termine angemessen und berechtigen uns, zu späteren Terminen zu leisten, Teilleistungen zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Annahmeverzug des Bestellers bleiben unsere Vergütungsansprüche unberührt; Kosten für Wartezeiten, zusätzliche An- und Abfahrten, Lager- und Versicherungskosten, auch an der Baustelle, sind vom Besteller zu übernehmen.
4. Versand und Lieferung
Die Zufahrt zur Baustelle muß für LKW befahrbar sein. Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht zur Auslieferung gebracht werden, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Unsere Leistung gilt 7 Tage nach Zugang unserer Versandbereitschaftsanzeige im Sinne der vereinbarten Zahlungsbedingungen als erfüllt und vom Besteller abgenommen.
5. Zahlungen
Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung in voller Höhe des Rechnungsbetrags ohne Skonto oder andere Abzüge zu leisten, und zwar spätestens innerhalb von 10 Tagen. Wechsel- oder Scheckzahlungen können nicht entgegengenommen werden. Bei Überschreitungen der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen berechnet. Bei der Berechnung der Höhe der Verzugszinsen nimmt das Schuldrecht Bezug auf den Basiszinssatz (§ 288 BGB). Grundsätzlich kann der Gläubiger Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über diesem Basiszinssatz verlangen. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, sogar acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit folgender Maßgabe:
a.) Der Eigentumsvorbehalt besteht bis zum vollen Ausgleich unserer sämtlichen gegen den Besteller gerichteten Forderungen an allen von uns gelieferten Materialien.
b.) Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten zu versichern und darf sie nur im Rahmen gewöhnlichen Geschäftsverkehrs - ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt - veräußern und sie weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen; Beeinträchtigungen durch Dritte sind uns unverzüglich mitzuteilen.
c.) Eine Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluß des Eigentumserwerbs des Bestellers nach § 950 BGB in unserem Auftrag; bei Verbindung oder Vermischung mit weiteren Waren gelten die §§ 947, 948 BGB.
d.) Alle Forderungen des Bestellers aus (auch unberechtigter) Veräußerung, Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware, auch verarbeitet, gelten von Anfang an als mit allen Nebenrechten bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche an uns abgetreten.
e.) Soweit gelieferte Gegenstände nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden sind, sind wir berechtigt, diese bei Zahlungsverzug des Bestellers zur Sicherung unserer Ansprüche wegzunehmen. Die Wegnahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
f.) Bei Zahlungsverzug.
7. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für eine einwandfreie Funktion und Beschaffenheit unserer Erzeugnisse nach dem jeweiligen Stand der Technik. Unsere Qualitätsangaben beziehen sich auf die Eignung unserer Produkte nach unseren Angaben, für davon abweichende Anwendungswünsche des Bestellers übernehmen wir, auch wenn wir bei der Konzeption beratend mitgewirkt haben, keine Gewähr.
Die Gewährleistungsfrist beginnt, ohne daß es einer förmlichen Abnahme bedarf, mit der Lieferung bzw. 7 Tage nach Meldung der Versandbereitschaft und beträgt grundsätzlich 2 Jahre.
Durch Gewährleistungsarbeiten werden die Gewährleistungsfristen nicht verlängert. Jede Gewährleistung unsererseits erlischt, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung vom Besteller oder von dritter Seite verändert oder beschädigt worden ist oder wenn unsere Betriebsanweisung nicht befolgt wurde.
Schäden und Mängel, die durch Überbeanspruchung oder ungenügenden Schutz unserer Arbeiten, insbesondere beim Winterbau eintreten, gehen nicht zu unseren Lasten. Für Schäden an den Aluminium- bzw. Beschlagteilen durch Kalk, Zement, Mörtel, ätzende Reinigungsmittel und dergl. sowie für Schäden, die auf fehlerhafte Montage bzw. Demontage, natürliche Abnutzung, Verwendung ungeeigneter Pflege- oder Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrische oder elektrochemische Einflüsse zurückzuführen sind, wird keine Gewähr übernommen, sofern nicht ein Verschulden unsererseits vorliegt. Gewährleistungsansprüche bzw. evtl. Mängel sind uns gegenüber durch eingeschriebenen Brief innerhalb von einer Frist von 5 Tagen nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Erfüllung anzumelden bzw. zu rügen, die Rügefrist für versteckte Mängel beträgt 5 Tage nach Entdeckung bzw. Möglichkeit der Entdeckung. Die Beseitigung berechtigter Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl unentgeltlich durch Instandsetzung oder Austausch schadhafter Teile.
Nachbesserung muß vom Besteller unter Einräumung einer Frist von mindestens 3 Wochen schriftlich verlängert werden. Führt die Nachbesserung nicht zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes, muß der Besteller erneut Nachbesserung verlangen und eine weitere Frist von mindestens 3 Wochen gewähren.
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Besteller binnen einer weiteren Frist von mindestens 6 Wochen Ersatzlieferung fordern. Wird die Ersatzlieferung nicht ausge-führt, darf der Besteller mindern oder wandeln.
8. Rücktritt
Wir sind, wenn die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft wird und in allen Fällen höherer Gewalt, u.a. Krieg, Feuer, Eingriff von hoher Hand, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder unabwendbarer Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleich, ob die Umstände bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten, zum Rücktritt berechtigt.
9. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Bestellers, auch aus unserem Verschulden dem Verschulden unserer Bevollmächtigten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen aus Vertragsverhandlungen, Handlungen, Äußerungen, Verzug, Rücktritt oder Unterlassung vertraglicher, vor- , außer- oder nachvertraglicher Art, positiven Forderungsverletzungen oder unerlaubten Handlungen entfallen, es sei denn bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenszufügung. Ausgeschlossen sind Beanstandungen und jegliche Schadenersatzansprüche aufgrund baupolizeilicher Auflagen; die diesbezügliche Klärung obliegt dem Besteller vor Abschluß des Vertrages. Kündigt der Besteller das Vertragsverhältnis vor Beginn der Produktion, ist er verpflichtet, 25% der Auftragssummer als pauschalierten Schadensersatz zu leisten. Dem Besteller ist freigestellt, einen niedrigeren Schaden uns gegenüber nachzuweisen. Für diesen Fall schuldet er nur den niedrigeren Betrag.
10. Gerüst-, Kranbenützung und Energieversorgung
Für etwa erforderliche Gerüste über 2 m Arbeitshöhe ist kostenlose Mitbenutzung vorhandener Gerüste oder bauseitige Bereitstellung nach VOB vorausgesetzt. Um uns die Mitbenutzung einer auf der Baustelle installierten Krananlage zu ermöglichen, wird diese falls notwendig durch den Besteller mit der Hochbaufirma vermittelt. Stromanschluß 220/330 Volt ist bauseits zu stellen.
11. Maße
Wir zeichnen nur für die von uns am Bau erhobenen Maße verantwortlich. In Bezug auf Maß, die bei der technischen Besprechung festgelegt und von uns schriftlich bestätigt wurden, verpflichten wir uns, zu den bestätigten Maßen passend zu liefern. Änderungen nach Genehmigung der technischen Unterlagen werden gegen möglichst günstige Berechnung ausgeführt.
12. Firmenzeichen
Wir sind berechtigt, an allen Erzeugnissen unserer Firma das Firmenzeichen anzubringen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag sind, soweit gesetzlich zulässig, Achern bzw. die für Achern zuständigen Gerichte, bei Lieferungen ins Ausland gilt Deutsches Recht.
14. Salvatorische Klausel
Bei etwaiger Unwirksamkeit von einzelnen der vorstehenden Bedingungen oder Teilen davon bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
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Retourenadresse:
Bronnmatt 9
778760Kappelrodeck
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Zahlungsmethoden des Verkäufers:
Banküberweisung (Vorkasse)
Allgemeine Zahlungs- und Versandbedingungen:
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