Tipps für die perfekte Grillsaison
Um die nächste Grillparty zu einem vollen Erfolg zu machen, braucht es neben den tollen Handwerksprodukten, die du hier findest, noch ein paar weitere Zutaten. Dazu gehört neben dem Wissen, wie man ein perfektes Steakt grillt, ganz grundlegend auch das Wissen darum, was erlaubt ist und was nicht. Damit Sie beim Grillen keine böse Überraschung erleben, haben wir Ihnen hier einmal die wichtigsten Punkte zusammengestellt:
1. Wo darf ich grillen?
Wo Sie Ihre Grillparty veranstalten dürfen, hängt ganz vom konkreten rechtlichen Rahmen ab. Keine Frage, dass ein eigens gemieteter Veranstaltungsort mit Grill alle Nachforschungen erübrigt. Zu Hause und an öffentlichen Plätzen dagegen sollte man genauer hinschauen:
Auf dem Balkon
Entgegen der Behauptung vieler ist es zunächst einmal nicht verboten, auf dem Balkon zu grillen. Wenn Hausordnung oder Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon allerdings ausschließen, fällt diese Option wohl flach. In diesem Fall ist Zuwiderhandlung nämlich ein Kündigungsgrund. Doch auch wenn es nicht verboten ist, sollten Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Fragen Sie sie, ob sie sich gestört fühlen, informieren Sie sie im Vorfeld, damit sie ihre Fenster schließen können und laden Sie Ihre Nachbarn bei dieser Gelegenheit doch einfach ein! Das stärkt die Gemeinschaft und dabei geht es beim Grillen schließlich auch. Falls es dennoch Beschwerden gibt, versuchen Sie konstruktiv einen Kompromiss zu finden. Gegen die oft störende Qualmentwicklung kann es sinnvoll sein, einen Gasgrill statt einem Grill für Holzkohle zu verwenden und das Grillgut in Aluminiumschalen aufzulegen.
Im Garten
Für den heimischen Garten gelten im Grunde die gleichen Regelungen, Verbote durch den Vermieter und Rücksicht auf die Nachbarn betreffend. Ferner gibt es einige Präzedenzfälle, in denen von Nachbarn gegen die Veranstalter von Grillpartys geklagt wurde. Die strengsten Vorschriften erließ das Oberlandesgericht Bayern in einem solchen Fall: Seiner Entscheidung zufolge ist ein Abstand von mindestens 25 Metern vom Haus zu halten und die Verwendung von Holzkohlegrills auf fünfmal im Jahr zu beschränken. Einige weitere Gerichte haben hierzu Regelungen getroffen, diese fallen jedoch bedeutend lockerer aus.
Natürlich sollte bei der Grillparty im Garten in noch höherem Maße auf den Lautstärkepegel geachtet werden, da so ein Garten in der Regel ein paar Menschen mehr fasst als ein Balkon.
An öffentlichen Plätzen
Was aber, wenn ich am Badesee oder im Stadtpark grillen möchte? Da ist ja weit und breit kein Anwohner... Hier haben verschiedene Gemeinden unterschiedliche Auffassungen, ähnlich wie beim Grillen im Garten. Jedoch beziehen diese sich oft nur auf die Höhe des Bußgelds. Man sollte sich wirklich sicher sein, ob das Grillen an dem betreffenden Platz gestattet ist. Andernfalls kann es passieren, dass man richtig tief in die Tasche greifen muss. Daher empfiehlt es sich, nur an ausdrücklich als Feuerstellen oder Grillplätze ausgewiesenen öffentlichen Orten eine Grillparty abzuhalten. Dabei sollte man natürlich ebenfalls auf den Lärmpegel achten und dafür Sorge tragen, dass man den Ort wieder in dem Zustand verlässt, in dem man Ihn vorgefunden hat.
2. Wann ist die beste Zeit für meine Grillparty?
Darauf gibt es nur eine Antwort: IMMER! Leider mit einer kleinen Einschränklung: Es ist zwar nichts falsch daran, bereits morgens um halb acht die ersten Würstchen auf den Grill zu legen, trotzdem ist die allgemeine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten. In Ausnahmesituationen wie Hochzeiten und Geburtstagen kann man gegenüber der Polizei auch schon mal für eine Verlängerung bis 00:00 Uhr argumentieren. Andererseits stellt sich die Frage, ob man die Nachbarn nicht doch etwas überstrapaziert hat, wenn sie sich genötigt fühlen, diese zu rufen. Das oberste Gebot heißt also auch hier Rücksichtnahme.
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