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AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
1. Allgemeines
Maßgebend für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen sind die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Hiervon abweichende
Einkaufsbedingungen des Bestellers weisen wir zurück.
2. Angebot, Abschluss des Vertrages und Umfang der Leistung
Unser Angebot ist bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung wird der Auftrag durch uns angenommen und ist für uns bindend.
Der Inhalt der von uns übernommenen Leistung bestimmt sich nach dem Schriftteil des Angebots und den ihm beigefügten Ausführungsplänen.
Mit Auftragserteilung erklärt der Besteller zugleich die Freigabe der Ausführungspläne.
3. Preise, Zahlungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Wir sind nicht Bauleistender im Sinne des § 13 b UStG und erheben auf unsere Nettopreise daher die gesetzliche
Mehrwertsteuer.
Der Besteller hat auf unseren in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsanspruch zu leisten
100 % bei Auftragserteilung
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenansprüchen des Bestellers – mit Ausnahme der Aufrechnung mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung – ist ausgeschlossen.
Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu beeinträchtigen, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
3. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Gutschrift der vom Besteller vor Fertigungsbeginn zu leistenden Zahlung. Sie verlängert sich angemessen bei Eintritt von Hindernissen, die außerhalb unseres Einzelbereiches liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung sowie verzögerter
Materiallieferung durch unsere Unterlieferanten.
Bei Überschreiten der Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns zur Ausführung unserer Leistung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist er berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
4. Gefahrübergang und Abnahme
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald wir den Liefergegenstand in die Räume des Bestellers eintransportiert haben oder die Anlieferung bestätigt wurde.
5. Haftung
Für Mängel unserer Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten vom Zeitpunkt der Abnahme an
gerechnet infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden.
Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller einen angemessenen Zeitraum einzuräumen.
Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlgeschlagen oder uns nicht möglich, kann der Besteller Rückabwicklung des Vertrages oder Minderung
verlangen. Die Rückabwicklung kann nur gefordert werden, wenn das Interesse des Bestellers an unserer Leistung bei objektiver Würdigung aller Umstände durch den Mangel wegfällt oder so wesentlich beeinträchtigt wird, dass ihm das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Alle gegen uns gerichteten Nacherfüllungsansprüche erlöschen, sobald der Besteller an dem Liefergegenstand Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig vorgenommen oder veranlasst hat.
Zur Mängelbeseitigung sind wir nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 3 dieser Bedingungen nicht erfüllt hat.
6. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die vertraglichen Beziehungen gilt – auch bei ausländischen Bestellern – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Oppenau.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oppenau.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Impressum
BRUNNER schreinerei
Im Ochsenstall 11
76689 Karlsdorf-Neuthard
Telefon: 07251-9 47 36
Telefax: 07251-9 47 38
E-Mail: info@brunner-schreinerei.de
Geschäftsinhaber: Dominic Brunner
Sitz des Unternehmens: Karlsdorf-Neuthard
UST-ID: DE 348 056 051
_________________________________________________________________________________
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